 | | Geprüfte Qualität – IVD
Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel die größte Investition im Leben des Erwerbers. Guter Rat ist dabei unerlässlich. Kompetente Immobilienmakler beraten ihre Kunden umfassend und qualifiziert. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßige Schulungen zu besuchen, um immer auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Um Verbandsmitglied werden zu können und das IVD-Markenzeichen führen zu dürfen, müssen eine umfassende Aufnahmeprüfung bestanden und genaue Standes- und Wettbewerbsregeln eingehalten werden. Außerdem sind IVD-Mitglieder verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie eine Vertrauensschadensversicherung zu Gunsten ihrer Kunden zu unterhalten. Damit ist das IVD-Logo ein Markenzeichen für Kompetenz und Professionalität - "Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständigen".
Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbstständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Der Verband beschreitet durch die Vereinigung der bis dahin selbständigen Stimmen nun einen sehr fundierten Weg im Interesse der Mitgliedsunternehmen und der Verbraucher, die die Dienstleistungen der Mitglieder in Anspruch nehmen.
IVD empfiehlt für Immobiliengeschäfte Makleralleinauftrag
Nur so ist die volle Maklerleistung sicher, um den gewünschten Kauf oder Verkauf erfolgreich abzuschließen
Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt. „Damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen“, erläutert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des aus RDM und VDM hervorgegangenen Immobilienverbandes Deutschland (IVD). Zu den Aktivitäten des Maklers zähle etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. "Der Verkäufer braucht keine Heerschar von Anbietern. Er braucht vielmehr einen verantwortlich agierenden und professionell arbeitenden Makler, der Herr der gesamten Verkaufsaktivitäten ist", erklärt Schick.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werde. So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
„Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu häufig und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird“, berichtet Jürgen Michael Schick. Gelegentlich anders lautende Ratschläge hält der IVD-Vizepräsident nicht für stichhaltig: „Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: zu viele Köche verderben den Brei.“
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